Gesetz zur Lockerung der Störerhaftung scheitert schon im Entwurf
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Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Ziel, die Verfügbarkeit frei zugänglicher WLANs auszuweiten, indem die so genannte Störerhaftung in einigen Fällen entschärft wird. Im Detail ändert sich letztlich aber nicht viel - und wenn, dann sogar zum Nachteil der Betreiber.
Der jetzt vorgelegte Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass die Anbieter von WLAN-Hotspots nicht für eventuelle Rechtsverletzungen der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollen beispielsweise "anerkannte Verschlüsselungsverfahren" eingesetzt werden.
Die Anwender sollen außerdem Versichern, dass sie keine illegalen Handlungen vollziehen wollen, indem sie etwa auf einer Eingangsseite ein entsprechendes Häkchen setzen. Geschieht dies, kann auf eine persönliche Registrierung der einzelnen Nutzer verzichtet werden. Der Haken an der Sache: Dies gilt nur für gewerbliche Anbieter, also beispielsweise den Besitzer eines Cafes, der seinen Besuchern auch einen Zugang zum Internet bieten will.
Mit einer steigenden Verbreitung von Netzanbindungen durch zahlreiche private Nutzer, die ihren Anschluss bereitwillig mit anderen Teilen, kann hingegen nicht gerechnet werden. Denn diese bekommen für einen solchen Fall Regeln auferlegt, die im Grunde nicht umsetzbar sind. Von ihnen wird beispielsweise verlangt, dass sie die Namen jener wissen, die sich mit in ihr WLAN einklinken.
Unüberwindbare Hürden
Netzaktivisten sehen darin eine riesige Hürde für den Betrieb offener WLANs. Wie die Organisation Digitale Gesellschaft anmerkt, sei es für Privatmenschen faktisch kaum möglich, die Identität von Mitnutzern zweifelsfrei festzustellen. Außerdem seien in dem Gesetz keinerlei Vorkehrungen vorgesehen, wie die so erhobenen Daten geschützt werden sollen.
Für offene Netze ist auch die Verschlüsselungspflicht kaum praktikabel, hieß es. Denn das jeweilige Passwort müsste dann im Umfeld des Hotspots öffentlich ausgehängt werden, womit die Verschlüsselung überhaupt keinen effektiven Schutz mehr darstellen würde. Möglich wäre auch, dass die Kennung von jedem Nutzer beim Betreiber des Zugangspunktes erfragt werden müsste, was bei Privatmenschen ebenfalls kaum praktikabel wäre.
Die Hürden für den Betrieb freier Netze sind somit vor allem für Initiativen wie die Freifunk-Bewegung, die auf private Initiative setzt, faktisch nicht zu nehmen. Somit ist kaum damit zu rechnen, dass es gegenüber der aktuellen Situation nennenswerte Fortschritte gibt. "Mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verharrt Deutschland in der digitalen Steinzeit", kommentierte Alexander Sander, Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft, das Papier. "Während offene Funknetze fast überall auf der Welt längst Standard sind, baut die Bundesregierung hierzulande unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf."
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Quelle:Winfuture.de
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