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Netzwerk Verkehr regulieren. Aufzeichnen ?
Zitat:
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Prinzipiell ist der zutritt ins web erlaubt aber wenn mehrere ermahnungen nicht helfen möchte ich zumindest zeitgebunden nach analyse der pages einige pages sperren.
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Wieso musst du die Seiten, die nicht aufgerufen werden sollen, erst analysieren?
Abgesehen davon, bewegst du dich auf ziemlich dünnem Eis.
Wenn (privates) Surfen im Web prinzipiell erlaubt ist, ist es erlaubt. Das gilt zumindest insofern, wenn keine strafbaren Angebote genutzt oder verbreitet werden.
Und dann ist eine Speicherung und Auswertung der angesurften Websites, sofern dies nicht vorher ausdrücklich anders geregelt worden ist, nicht erlaubt.
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