Lärmbelästigung - Was tun?
Ordnungsrechtlich: Kann bei Lärm ab 22 Uhr die Polizei wegen Störung der Nachtruhe beigezogen werden.
Zivilrechtlich (zu jeder Tageszeit) Zeugen beschaffen, Vorfälle mit Zeitangabe protokollieren und den Störer auf Unterlassen einer "Besitzstörung" abzumahnen und ggf. zu verklagen.
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